Genehmigungsmanagement

Der Genehmigungsprozess im Rahmen aktueller Projektabwicklungen dauert in Deutschland immer länger. Als Konsequenz dieser Tatsache ergeben sich immer öfter auch Verzögerungen ganzer Projekte.

Warum ist das so?

Die formellen Anforderungen zur Erlangung einer Genehmigung für gewerbliche wie auch bergrechtliche Anlagen wurden in der Vergangenheit kontinuierlich weiter ausgeweitet. Gleichzeitig stehen in den Genehmigungsbehörden immer weniger qualifizierte Mitarbeiter zur Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen zur Verfügung. Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsprozesses wurde im Rahmen aktueller gesetzlicher Neuregelungen weiter gefasst.

Was kann man dagegen tun?

Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an den Betreiber von Anlagen im Management des Genehmigungsprozesses im Wandel.

Von der Erstellung der Genehmigungsunterlagen, der Kommunikation mit der Genehmigungsbehörde, der Erstellung erforderlicher Gutachten bis zur Betreuung und Begleitung des Genehmigungsprozesses bei der Behörde ist in umfassendem Maße die Eigeninitiative des Betreibers gefordert.

Dies ist nach unserer Überzeugung der Schlüssel, Projekte schon in der Genehmigungsphase ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen.

Unsere Expertise in diesem Bereich resultiert aus einer Vielzahl von Genehmigungsprozessen im Bereich von Anlagen die dem BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und dem BBergG (Bundesberggesetz) unterliegen.

Aber auch für Anlagen die die Mengenschwellen der 4. BImSchV (Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) der UVP-V Bergbau (Umweltverträglichkeitsprüfung) und/oder des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) nicht überschreiten gelten die obigen Aussagen in gleichem Maße.

Wir erstellen auf Grundlage Ihrer Planungen und Konzepte verständliche und transparente Genehmigungsunterlagen. Wir binden hierbei Ihre interne Planungsabteilung ein bzw. kommunizieren mit Ihren externen Dienstleistern. Ebenso bedienen wir die projektinternen Schnittstellen zum Controlling-Prozess im Hinblick auf den vorgegebenen Zeitplan und die Kosten!

Wir stimmen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden den Umfang der zu erstellenden Gutachten ab und kümmern uns im Anschluss um die Erstellung.

Am Ende dieses ersten Schrittes steht die Einreichung der Genehmigungsunterlagen. Doch damit ist die Arbeit des Betreibers noch nicht zu Ende. Im anschließenden Prozess der Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und nicht zuletzt der Öffentlichkeit entsteht im Allgemeinen eine Vielzahl von Einwendungen. Hier gilt es, diese Vielzahl strukturiert und qualifiziert zu erfassen, zu Themenkomplexen zusammenzufassen und anschließend auf der Grundlage der erstellten Genehmigungsunterlagen und Gutachten zu bearbeiten bzw. zu beantworten. Die anschließende Begleitung des Erörterungstermins gehört ebenfalls zu unseren Kompetenzen.

Auf diese Weise kann am Ende des Prozesses Genehmigungsmanagement sichergestellt werden dass die Erteilung einer Genehmigung für eine Anlage ohne Verzögerung und im geplanten Kostenbudget vorliegt.

Solche Genehmigungen sind z. B. erforderlich für:

  • BHKW (Blockheizkraftwerke),
  • für Lageranlagen für entzündliche Stoffe bzw. Brennstoffe wie z. B. Propan/Butan oder Benzin
  • aber auch z. B. für Windkraftanlagen.

Wer mehr darüber erfahren möchte welche Anlagen der Genehmigungsbedürftigkeit gemäß BImSchG unterliegen bzw. UVP-pflichtig sind, findet die Auszüge aus den Verordnungstexten mit den jeweiligen abschließenden Auflistungen der Anlagen und Vorhaben hier:

4. BImSchV (Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)

UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Denken Sie an eine Anwendung oder haben Sie bereits eine konkrete Aufgabenstellung?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir stellen uns Ihren Herausforderungen.

IGATEC GmbH
Telefon: +49 (0)6232 91 904-0